Verkehrsrecht

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt dem grundsätzlichen Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Dies gilt nicht nur für den Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch für jeden Insassen, Fahrgast oder Fußgänger. Die Folgen eines Verkehrsunfalls können schwerwiegend sein. Besonders bei gravierenden Personenschäden ergeben sich für den Beteiligten mitunter bleibende Beeinträchtigungen der Lebensqualität.

Das Führen von Kraftfahrzeugen birgt immer die Gefahr in sich, eine Unachtsamkeit zu begehen und hierdurch gegen Verkehrsregeln zu verstoßen oder gar andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Wenn dieser tatsächliche oder auch nur vermeintliche Fahrfehler beanstandet wird, ist man – je nach den Umständen – schnell dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat ausgesetzt.

Problemstellungen aus dem Verkehrsrecht können sehr unterschiedlich und vielfältig sein. In Betracht kommen unter anderem folgende Bereiche:

  • Verkehrsunfall: Vertretung eines Geschädigten / Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung
  • Autokauf / -verkauf / Fahrzeugreparatur: Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen
  • Versicherungsfall: Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung nach einem Unfall, Brand oder Fahrzeugdiebstahl
  • Fahrverbot / Bußgeld: Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsmissachtung, u. a.)
  • Strafverfahren: Verteidigung des Beschuldigten bei Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung, u. a.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Abkürzung der Sperrfrist
  • Vertretung des Führerscheininhabers gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (z. B. bei bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenfahrt oder Fahrt unter Alkoholeinfluss; Fahreignungsbegutachtung / Vorbereitung auf MPU, Nachschulung, Aufbauseminar)
  • Punkteabbau: Beratung bei Maßnahmen zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister

Die kompetente Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Fallgestaltungen setzt nicht nur die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der einschlägigen Rechtsprechung voraus. Notwendig ist vielmehr regelmäßig auch ein gutes Verständnis für die Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft, insbesondere aus den Bereichen der Unfallanalytik, der Physik, der Rechtsmedizin und der Verkehrspsychologie.

Die KANZLEI DOSS versteht sich als Ansprechpartner bei allen verkehrsrechtlichen Fragestellungen.

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Info: Nach dem Verkehrsunfall aufgepasst